ferienwohnung-linkenheim.de - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Vermieter: Silvia Knöpfel und Dr. Daniel Bomar - Karlsruher Str. 18a, 76351 Linkenheim-Hochstetten 


1. Anreise / Abreise 

Check In am Anreisetag ist ab 14.00 Uhr möglich. 
 

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen. 

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 


2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben. 


3. Bezahlung 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist sofort nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 7 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Mit Leistung der Anzahlung erkennen Sie die AGBs als Bestandteil des Mietvertrages an. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung Nebenkosten für Wasser, Abfall und Energiekosten sind im Mietpreis inbegriffen. 


4. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die Vermieter ausgewiesenen Preisen.

Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die nicht zulässig.
In diesen Fällen sind die Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Die Nutzung der Wohnungen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt.
Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.
Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die Vermieter behalten sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.


4. Stornierungsbedingungen

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. 

Gäste können bis 5 Tage vor dem Check-in stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung. Wenn Sie kurzfristiger oder nach Reiseantritt stornieren, wird der volle Mietpreis für diese Nächte fällig, zuzüglich 50 % des Betrags für alle verbleibenden Nächte.

Stornierung bei Langzeitbuchungen über mindestens 28 Tage:  Eine Stornierung bis mindestens 30 Tage vor dem Check-in ist bei vollständiger Rückerstattung möglich. Bei einer Stornierung später als 30 Tage vor der Anreise oder bei verfrühter Abreise wird der vollständige Betrag für alle Nächte bis zur Abreise, zuzüglich weiterer 30 Nächte fällig. Wenn bei einem Aufenthalt zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Gast weniger als 30 Nächte verbleiben, wird der vollständige Betrag für die gesamte Buchung fällig.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. 


5. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Vermieterin anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermieterin gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 


6. Datenschutz 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website. 


7. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieter sind aber bemüht bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten. 
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet die Vermieter unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Vermieter haftet nicht für auf dem Grundstück geparkte PKW des Gastes. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

Die Vermieter übernehmen keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.
Die Vermieter verpflichten sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.


8. Kaution

Zur Absicherung aller Ansprüche der Vermieter gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag sind diese berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.

Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.

Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten sind die Vermieter berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.
Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. 
Haben die Vermieter dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so sind sie zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

Die Vermieter ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.


9. Kundendaten

Die  Vermieter erheben und erfassen verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.
Gleichermaßen sind die Vermieter berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so sind die Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.

Die Vermieter sind berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.


10. Beendigung des Beherbergungsvertrags

Die Vermieter behalten sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) höhere Gewalt oder andere von den  Vermietern nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Die Vermieter begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image der Vermieter und deren Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieter zuzurechnen ist

c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient

e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)

Über die Ausübung des Kündigungsrechtes haben die Vermieter den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung.

Erfolgte eine Kündigung seitens der Vermieter wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so sind die Vermieter berechtigt auch künftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.


11. Rauchverbot

Alle Apartments der Vermieter sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung haben die Vermieter das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die Vermieter einen höheren Schaden nachweisen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,


12. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €.
Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren , falls verbaut, innerhalb des Apartments.

Die Vermieter sind berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen der obigen Punkte erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,


13. Verbot von Partys und Versammlungen

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
In Apartments und Gemeinschaftsflächen der Vermieter ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung haben die Vermieter das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass  ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.


14. Beschädigung oder unberechtigte Inventarentfernung

Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so haben die Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass  ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


15. Instandhaltung

Mit der Buchung eines Apartments der Vermieter verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so haben die Veemieter das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen  unverzüglich anzuzeigen.

Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber den Vermietern anzuzeigen.

Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten sind die Vermieter berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet den Dienstleistern oder Mitarbeitern der Vermieter zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.


16. Internetnutzung

Dem Gast wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt die Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von BRIGHT an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten.

Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber den Vermietern einzustehen.

Im Übrigen behalten sich die Vermieter vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.


17. Schlussbestimmungen 

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. 



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